Kann ein Implantat brechen?
Eine vielgestellte Frage meiner Patientinnen ist: „Können Brustimplantate kaputt werden?“
wurde von PatientInnen auf www.docfinder.at
in der Kategorie Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie
zu einem / einer der beliebtesten ÄrztInnen Wiens gewählt.
Immer wieder werden wir gefragt: „Übernimmt die Krankenkasse meine OP bei einer privaten Ordination/Wahlarzt oder meinen Eingriff, wenn ja wieviel wird bezahlt und wie funktioniert die Einreichung?“
Da Österreich ein sehr gutes Gesundheitssystem hat, sind fast alle Menschen mit Wohnsitz in Österreich pflichtversichert und haben Anspruch auf eine meist kostenfreie Behandlung bei einem Kassenarzt. Anders ist das bei sogenannten Wahlärzten oder Privatärzten. Diese behandeln ihre Patienten kostenpflichtig. Die Kosten dafür können in manchen Fällen bei einer privaten Zusatzversicherung und der Krankenkasse eingereicht werden.
Welche Behandlung als medizinisch notwendig gilt, ist versicherungs- und in einigen Fällen auch bundesländerabhängig. Die Abklärung dazu sollte im Idealfall vor einer Behandlung stattfinden. Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt und in welcher Höhe, wird von der Krankenkasse direkt an den Patienten kommuniziert.
the aesthetics ist eine Privatordination, Dr. Rolf Bartsch und Dr. Katrin Bartsch sind Wahlärzte. Das bedeutet, dass es keine Verträge mit einer Krankenkasse gibt, die Kosten einer Behandlung sind vom Patienten selbst zu tragen. Dennoch gibt es einige Eingriffe, die, abhängig von der Diagnose, die als „medizinisch notwendig“ erachtet werden.
The aesthetics bieten verschiedene Behandlungen an, die auch medizinische Ursachen lindern. Beispielsweise wird Botulinumtoxin in der ästhetischen Medizin auch bei Hyperhidrose (übermäßigem Schwitzen) und Migräne eingesetzt. Auch Filler können zur Behandlung von Narben und Gesichsasymmetrien nach Unfällen eingesetzt werden. In der Plastischen Chirurgie kann die Korrektur von asymmetrischen Brustformen wie der tubulären Brust, sehr großer Brüste (Brustverkleinerung) oder deformierter Brüste oft „medizinisch notwendig“ sein. Auch hängende Oberlider, sogenannte Schlupflider, die das Blickfeld einschränken können bei starker Ausprägung in die medizinische Korrektur fallen.
Folgende Behandlungen können in Einzelfällen von der Krankenkasse übernommen werden:
Welche Voraussetzungen und in welcher Ausprägung diese vorliegen müssen, hängt von der jeweiligen Krankenkassa ab. Befunde, psychologische Gutachten, Röntgen etc. können von der Krankenkasse angefordert werden.
Erstgespräch
Beratung und Aufklärung bei Dr. Rolf Bartsch oder Dr. Katrin Bartsch, Ansuchen auf Bewilligung bei der Krankenkasse.
Anfrage Krankenkasse
Abklärung: Wird meine gewünschte Behandlung von der Krankenkassa übernommen, wenn ja voll oder teilweise?
Einreichen bei der Krankenkasse
Einreichen des Gutachten des Facharztes, Gutachten der OP und Kostenvoranschlag bei der zuständigen Krankenkasse. Nach diesem erfolgt meist noch die Begutachtung eines zuständigen Chefarztes der Gebietskrankenkasse. Im Anschluss daran meldet sich die Krankenkasse mit Angaben über die Höhe der übernommenen Kosten.
OP-Gespräch
Ist die Kostenübernahme geklärt, erfolgt die OP-Planung. Die Bestätigung der Kostenübername muss zum Zeitpunkt der OP-Anmeldung vorliegen, nachträglich ist die Kostenübernahme nicht mehr möglich.
Tipp:
Inhaber einer Zusatzversicherung können die Kosten, bei der Privatversicherung einreichen und sie im besten Fall dort rückerstattet bekommen. Wichtig ist es den Heilkostenplan aber zuerst bei der Pflichtversicherung wie ÖGK, BVA oder ähnlichen einzureichen.
Wie hoch sind die Kosten die rückerstattet werden?
Die Pflichtversicherungen erstatten in der Regel nur einen Teil der Kosten zurück. So sind das bei z.B. Brustoperationen im Schnitt 1.600€. Sollte noch eine private Zusatzversicherung vorhanden sein, ist die Summe des rückerstattenden Betrags höher.
Wichtig ist es, dies im VOR einem möglichen Eingriff abzuklären.
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